AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sehr geehrte Kunden,
wir freuen uns Sie als Kunden bei Matrix Reisen GmbH begrüßen zu dürfen. Für Ihre Buchungen gelten die nachstehenden Reisebedingungen. Diese sind Grundlage der bei uns abgeschlossenen Verträge. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher die Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Stellung von Matrix Reisen GmbH bei vermittelten Leistungen
Die Reiseleistungen von Matrix Reisen GmbH beinhalten keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von Matrix Reisen GmbH angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet Matrix Reisen GmbH Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern nur als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.
Soweit Matrix Reisen GmbH neben den Flugbeförderungsleistungen zusätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt in Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von Matrix Reisen GmbH selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat Matrix Reisen GmbH lediglich die Stellung eines Vermittlers.
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Kunden
2.1 Für alle Buchungswege gilt:
a.) Grundlage dieses Angebots von Matrix Reisen GmbH und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der Matrix Reisen GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Mündliche Zusagen von Matrixreisen GmbH gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
b.) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Auftraggeber und Verantwortliche von Gruppenreisen für die angemeldeten Reiseteilnehmer.
c.) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Matrix Reisen GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Matrix Reisen GmbH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Matrix Reisen GmbH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde Matrix Reisen GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d.) Die von Matrix Reisen GmbH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
2.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a.) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Matrix Reisen GmbH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b.) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Matrix Reisen GmbH zustande. Vor Vertragsschluss wird Matrix Reisen GmbH dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger über-mitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
2.3 Matrix Reisen GmbH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Reiseverträgen regelmäßig kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2.4. Die Übermittlung des Vertragsangebots begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Matrix Reisen GmbH steht es frei, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
3. Bezahlung
Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, ist von Ihnen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung inklusive der Aushändigung des Sicherungsscheines gem. §651r BGB zu leisten. Die Prämie für eine abgeschlossene Reiseversicherung wird ebenfalls mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziff. 8 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen 4 Wochen oder später vor dem Reiseantritt ist der Gesamtreisepreis sofort fällig.
Leistet der Kunde die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsterminen, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Matrix Reisen GmbH berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurück zu treten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.3 zu belasten.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Matrix Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Matrix Reisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger ( z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht ) klar verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt innerhalb einer vom Matrix Reisen GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist - entweder die Änderung anzunehmen - oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurücktreten - oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Matrix Reisen GmbH eine solche Reise angeboten hat.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Matrix Reisen GmbH ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
5. Preiserhöhungen / Preissenkungen
5.1 Matrix Reisen GmbH behält sich nach Maßgabe der §651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a. eine Erhöhung des Preises für die Beförderung der Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b. eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c. eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
5.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Matrix Reisen GmbH den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
5.3 Matrix Reisen GmbH ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen wenn sich die in 5.1 a, b und c genannten Preise oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Matrix Reisen GmbH führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Matrix Reisen GmbH zu erstatten. Matrix Reisen GmbH darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Matrix Reisen GmbH tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Auf Verlangen hat Matrix Reisen GmbH dem Kunden nachzuweisen in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.4 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
5.5 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Matrix Reisen GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessen Frist entweder die Änderungen anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurück zu treten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der Matrix Reisen GmbH gesetzten Frist, ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Umbuchung, Stornokosten
6.1 Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Pauschalreise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Matrix Reisen GmbH unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären, maßgebend ist der Eingang bei Matrix Reisen GmbH. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt in Ihrem eigenen Interesse unbedingt in schriftlicher Form. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen.
6.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Matrix Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Matrix Reisen GmbH eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Matrix Reisen GmbH zu vertreten ist oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn Sie nicht der Kontrolle von Matrix Reisen GmbH unterliegen und sich Ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Matrix Reisen GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung des Reisenden bei uns wie folgt berechnet:
bis 30. Tag vor Reisebeginn - 20% des Reisepreises
29.-15. Tag vor Reisebeginn - 30% des Reisepreises
14.-8. Tag vor Reisebeginn - 60% des Reisepreises
7.-1. Tag vor Reisebeginn - 80% des Reisepreises
ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises. Gültig für jeden angemeldeten Reiseteilnehmer.
Bei Gruppenbuchungen gelten gesonderte Rücktrittskosten und –fristen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn - 20% des Reisepreises
29.-22. Tag vor Reisebeginn - 30% des Reisepreises
21.-15. Tag vor Reisebeginn - 60% des Reisepreises
14.-8. Tag vor Reisebeginn - 80% des Reisepreises
7. Tag vor Reisebeginn bis Reisetag 95 % des Reisepreises Gültig für jeden angemeldeten Reiseteilnehmer
6.4 Dem Reiseteilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, Matrix Reisen GmbH nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Falls Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den in den aufgeführten Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen.
6.5 Matrix Reisen GmbH behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die Matrix Reisen GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6 Ist Matrix Reisen GmbH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet hat sie unverzüglich auf jeden Fall innerhab von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklaerung zu leisten.
6.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651e BGB von Matrix Reisen GmbH durch Mitteilung auf einen dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist im jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie Matrix Reisen GmbH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.8 Es wird zu Ihrer eigenen Sicherheit dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
7. Umbuchungen / Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Matrix Reisen GmbH eine Umbuchungsgebühr pro Kunden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt die Umbuchungsgebühr bis 31 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3 Nimmt der Reisende einzelne von ihm bezahlte Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung die Matrix Reisen GmbH bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Matrix Reisen GmbH wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
Nicht in Anspruch genommene Golfleistungen können nicht erstattet werden. Bei Stornierungen von Greenfee gelten andere Bedingungen als unsere Allgemeinen Reisebedingungen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 Matrix Reisen GmbH kann aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten wenn:
a.) Wenn in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Matrix Reisen GmbH angegeben ist.
b.) Matrix Reisen GmbH die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung angegeben hat.
c.) Matrix Reisen GmbH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichten der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.
8.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung.
9. Fristlose Kündigung aus sonstigen Gründen
Matrix Reisen GmbH kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat unzumutbar wird und der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung sein Verhalten nicht ändert.
Gleiches gilt in anderen Fällen, in denen eine Vertragsfortsetzung für Matrix Reisen GmbH unzumutbar ist und andere Abhilfemöglichkeiten nicht bestehen, insbesondere bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung oder Gefährdung von Leib, Leben und Gesundheit der Mitarbeiter von Matrix Reisen GmbH.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten der Matrix Reisen GmbH beruht. Kündigt Matrix Reisen GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Matrix Reisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüchen nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben von den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
10.2 Matrix Reisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen - und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen). Dies setzt voraus, dass die Fremdleistungen als solche eindeutig zu erkennen sind und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners gekennzeichnet wurden. Die Rechte des Reisenden aus §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier durch unberührt. Matrix Reisen GmbH haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Matrix Reisen GmbH ursächlich war.
11. Mitwirkungspflicht des Kunden
11.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat Matrix Reisen GmbH zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugticket, Hotelvoucher) nicht innerhalb der vom Matrix Reisen GmbH mitgeteilten Frist erhält.
11.2 Mängelanzeige / Abhilfe verlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit Matrix Reisen GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Matrix Reisen GmbH vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Matrix Reisen GmbH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel der Matrix Reisen GmbH unter der mitgeteilten Kontaktstelle der Matrix Reisen GmbH zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters der Matrix Reisen GmbH bzw. ihrer Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Vertreter der Matrix Reisen GmbH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Matrix Reisen GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Matrix Reisen GmbH verweigert wird oder wenn die Setzung einer Frist im konkreten Fall untunlich ist.
11.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfe verlangen
a.) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
b.) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Matrix Reisen GmbH seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a.) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Matrix Reisen GmbH geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2 Matrix Reisen GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Matrix Reisen GmbH verpflichtend würde, informiert Matrix Reisen GmbH den Kunden hierüber in geeigneter Form. Matrix Reisen GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
13.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Matrix Reisen GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Matrix Reisen GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Matrix Reisen GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Matrix Reisen GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
14. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Matrix Reisen GmbH wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Matrix Golf Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Matrix Reisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Matrix Reisen GmbH eigene Pflichten verletzt hat.
15. Allgemeine Bestimmungen / Datenschutz
15.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Matrix Reisen GmbH, Bürglestr. 25 79294 Sölden bei Freiburg widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird Matrix Reisen GmbH die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich Kataloge unverzüglich einstellen und/oder genannte Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.
15.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/ Prospekte verlieren frühere Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
15.3 Offensichtliche Druck- und Rechtschreibfehler berechtigen Matrix Reisen GmbH zur Anfechtung des Reisevertrages.
15.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15.5 Die Vertragsverhältnisse mit Matrix Reisen GmbH richten sich nach deutschem Recht soweit nicht ausdrücklich eine andere Rechtswahl getroffen ist. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma, derzeit Freiburg im Breisgau.
Reiseveranstalter ist:
Matrix Reisen GmbH
Bürglestraße 25
79294 Sölden
Telefon: +49 (0)761-708399 85
Telefax: +49 (0)761-708399 86
Email: info@matrixgolfreisen.de
Sitz der Gesellschaft: D-79294 Sölden bei Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg: HRB 711364
Geschäftsführer: Uğur Akça
Stand: 01. Juli 2018